Massenabmahnungen können zum teuren Hobby werden
Was war passiert?
Ein Rechteinhaber wollte Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen verfolgen und stellte beim Landgericht Frankfurt a. Main erfolglos den Antrag, einen Anspruch auf Auskunft anzuordnen. Gegenstand des Antrags waren 199 IP-Adressen und 55 unterschiedliche Werke die über diese IP-Adressen zum download angeboten worden seien.Der Rechteinhaber erhielt daraufhin eine Gebührenrechnung des Gerichts in Höhe von EUR 39.800,- (199 x EUR 200,-), da jede IP-Adresse ein gesonderter Antrag sei. […]
Wie entschied das OLG Frankfurt a. Main?
[…] Der Prüfungsaufwand orientiere sich vielmehr an der Anzahl der unterschiedlichen Werke, da das Gericht für jedes einzelne Werk zu prüfen hat, ob der Antragsteller Inhaber eines geistigen Schutzrechts ist, ob eine Verletzung dieses Rechts angenommen werden kann und ob die Schwere der Rechtsverletzung den Grundrechtseingriff rechtfertigt.
Daher sind nach Auffassung der Frankfurter Oberlandesrichter Kosten in Höhe von EUR 11.000,- (55 x EUR 200,-) zu tragen.Fazit:
Massenabmahnungen werden durch diese Gebühren finanziell für die Rechteinhaber unattraktiver. […]
Der vollständige Artikel auf pfitzer-law.de
[via: law-blog]
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Schlagwörter: Abmahnung, Copyfight, Filesharing, OLG Frankfurt a. Main, Tauschbörsen, Urheberrechtsverletzungen
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